Was kostet Psychotherapie?

So funktioniert die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

Für Gesetzlich Versicherte

Bevor die psychotherapeutische Behandlung endlich beginnt, finden drei vorbereitende Schritte statt, durch die Sie unser Praxisteam gern begleitet.

1. Die Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch und Diagnostik)

Als erstes kläre ich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind, ob die auftretenden Probleme als psychische Erkrankung einzuschätzen sind. Sie erhalten nach den Sitzungen eine Empfehlung zu  psychotherapeutischen oder ggf. anderen Behandlungsmöglichkeiten. Besteht bereits eine Diagnose kann dieser Schritt ggf. entfallen.

 

Die Psychotherapeutische Sprechstunde umfasst bis zu 5 Sitzungen á 50 Minuten pro Patient. Es bedarf einer vorherigen Terminvereinbarung, aber keiner Überweisung vom Hausarzt. Bitte bringen Sie die Krankenkassenkarte mit.

Weiteres dazu finden Sie auch bei der Bundespsychotherapeutenkammer.

2. Die Probesitzungen

Danach folgen die gemeinsamen Probesitzungen. Die Probesitzungen geben Patient, Therapeut und Eltern die Möglichkeit sich gegenseitig und die Therapieform kennzulernen.

Der  Patient sollte sich mit der Therapierenden und der Therapiemethode wohlfühlen, da dies wesentlich für den Erfolg der Therapie ist. Sollte dies nicht der Fall sein, lohnt sich ein Therapeutenwechsel. Während dieser Therapiephase ist ein Therapeutenwechsel noch problemlos möglich.

In der Regel werden bis zu sechs Probesitzungen durchgeführt.

3. Antrag bei der Krankenkasse

Sind alle Details geklärt, stellen wir mit Ihnen zusammen den Antrag für weitere Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.


Die Bearbeitung des Antrages bei der Krankenkasse kann bis zu drei Wochen dauern.

Mehr zur Kostenübernahme finden Sie auch bei:

Bundespsychotherapeutenkammer

Therapie.de

Stiftung Warentest